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Vermieter darf das Grillen verbieten

Mai 21st, 2012 Posted in Allgemein

Grillen ist die Leidenschaft der Deutschen. Daran gibt es einfach nichts zu rütteln – oder doch. Die meisten Mieter unterschätzen nämlich, dass sie wenn sie den Grill anwerfen auch mit einigen Paragraphen in Konflikt geraten können. Doch dies hindert viele Mieter auch nicht daran bei den ersten frühsommerlichen Temperaturen wieder die Grillsaison einzuläuten. Doch pünktlich zum Start der Grillsaison kommt auch wieder Streit auf mit den Nachbarn und den Vermietern.

Es geht um die Frage, ob Mieter auf dem Balkon, im Garten oder auf der Terrasse grillen dürfen. Und gibt es unterschiedliche Regelungen in Sachen Holzkohle- oder Elektrogrill? Die Frage nach dem Grillen an diesen Orten hat schon in vielen Fällen ein Gericht in die Hände nehmen müssen. Das Landgericht Essen und auch das Landgericht Düsseldorf hat eine eindeutige Entscheidung getroffen: Dessen Urteil zufolge dürfen Vermieter im Mietvertrag sogar ein Grillverbot aussprechen auf Balkonen. Und zwar unabhängig davon, ob der Mieter einen Holzkohle- oder Elektrogrill benutzen.

Abstand halten
Für den Fall, dass sich der Mieter nicht an die Vereinbarung hält, dann droht diesem sogar eine Unterlassungsklage, im schlimmsten Fall die Kündigung. Wenn eine entsprechende Regelung im Mietvertrag fehlt, dann ist das Grillen grundsätzlich erlaubt. Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf geht allerdings noch etwas weiter. Denn laut diesem darf nicht mit Holzkohle gegrillt werden, sondern nur mit einem Elektrogrill, wenn das Grillen auf dem Balkon stattfinden muss. Das heißt anders sieht es mit dem Grill´n Smoke also aus. Ein Barbecue Grill bzw. Barbecue Smoker darf durchaus verwendet werden auf dem Balkon. Doch genügend Abstand zum Nachbarbalkon sollte dennoch gehalten werden. Verhindert werden sollte nämlich, dass der Qualm dort nicht hinziehen kann. Auch hierzu gibt es ein einschlägiges Urteil. Und zwar das des Landgerichts München I. Dies gilt nicht nur, wenn man den Grill auf dem Balkon aufstellt, sondern auch für das Grillen im Garten.

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